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Revision von Insolvenzmasse vom 12.11.2018 - 12:45
Insolvenzmasse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach § 35 I InsO das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt.
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