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Revision von Kapitalisierung vom 06.11.2018 - 14:57

Kapitalisierung

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    Errechnung des Ertragswertes (gegenwärtiger Kapitalwert) eines Vermögensobjektes (z.B. Mietgrundstück, Rente, Erbbaurecht, Unternehmen) aufgrund der zukünftigen Erträge, die auf den Berechnungszeitpunkt diskontiert werden (kapitalisierter Ertragswert). Bei festverzinslichen Kapitalanlagen ist die Kapitalisierung vergleichsweise einfach durchzuführen: Der Kapitalisierungsfaktor ergibt sich aus dem vorliegenden Zinssatz. Bei schwankenden Erträgen (z.B. Gewinne eines Unternehmens) ist die Kapitalisierung schwieriger, da bei der Festlegung des Kapitalisierungsfaktors verschiedene schwer erfassbare Elemente zu berücksichtigen sind, insbes. die Verzinsung (landesüblicher Zinsfuß) und eine Risikoprämie, die vom Unsicherheitsgrad der Anlage, d.h. der Schwankungsbreite der Erträge um ihren Erwartungswert, abhängt.

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