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Revision von Kapitalverkehrskontrollen vom 14.11.2018 - 11:50

Kapitalverkehrskontrollen

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    1. Begriff: Kapitalverkehrskontrollen sind administrative Maßnahmen zur Steuerung (unerwünschter) internationaler Kapitalbewegungen (Kapitalbilanz) mit dem Ziel, eine außenwirtschaftliche Absicherung der Wirtschaftspolitik zu erreichen. Im Falle größerer Unterschiede in den nationalen Inflationsraten sollen Kapitalverkehrskontrollen insbesondere für ein höheres Maß an nationaler stabilitätspolitischer Autonomie sorgen.

    2. Gegenstand: Ein übermäßiger Zufluss von Liquidität aus dem Ausland kann entweder durch eine Behinderung von Kapitalimporten mittels Kapitalverkehrskontrollen vermieden oder durch die Förderung von Kapitalexporten neutralisiert werden. Damit können solche Maßnahmen sowohl beim Vorgang des Kapitalimports als auch beim Vorgang der Kapitalanlage ansetzen.

    3. Beispiele: Steuern auf Kapitalimporte bzw. Kapitalexporte, Mengenrestriktionen, Genehmigungs- oder Meldepflichten.

    Insbesondere wegen der vielfältigen Ausweich- und Umgehungsmöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen ist eine wirkungsvolle Kontrolle des Kapitalzustroms nahezu unmöglich. Kapitalverkehrskontrollen behindern die Freizügigkeit des internationalen Kapitalverkehrs als einen wichtigen Faktor einer weltwirtschaftlich vorteilhaften stärkeren Integration; wegen der für Kapitalverkehrskontrollen typischen Kumulation von Eingriffen („Interventionsketten“) können sie eine Desintegration und damit eine Verschlechterung der internationalen Arbeitsteilung herbeiführen.

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