Kapitalverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil des Außenwirtschaftsverkehrs, bei dem im Unterschied zum Zahlungsverkehr keine laufenden Zahlungen als Gegenleistungen für Lieferungen von Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen erfolgen, sondern eine Bewegung von Sach-, Real- oder Finanzkapital aus einem Staat zu einer Kapitalanlage (Investitions-/Anlagezweck) in einem anderen Staat führt. Der internationale Kapitalverkehr unterliegt verschiedenen Kapitalverkehrskontrollen und Kapitalverkehrsbeschränkungen.
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