Zitierfähige Version
Kosten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Allgemein: Grundlegende Rechengröße der Kostenrechnung; zur Herstellung einer (betrieblichen) Leistung benötigter, d.h. sachzielbezogener und bewerteter Faktorverbrauch (Kosten im Bankbetrieb, Kostenarten).
2. Bei Behörden oder Gerichten: Zusammenfassende Bezeichnung für Gebühren und Auslagen, die eine Person für die Inanspruchnahme einer Einrichtung zu entrichten hat (z.B. Prozesskosten). Kosten fallen aber auch für das Mandat eines Rechtsanwalts oder für die Tätigkeit eines Notars an; hierbei sind sie das Entgelt im Rahmen eines Werkvertrages bzw. Geschäftsbesorgungsvertrages.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon