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Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
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Kreditinstitute, die bestimmte im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende Aufgaben zu erfüllen haben, welche von den übrigen Bankengruppen wegen nicht ausreichender Kapitalkraft, mangelnder Rentabilität oder zu hohem Risiko nicht oder nicht in erforderlichem Umfang wahrgenommen werden. Sie sind z.T. privatrechtlich (in Form einer GmbH, AG), z.T. öffentlich-rechtlich organisiert (Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts). Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, die im Besitz der Länder bzw. des Bundes sind, haben in erster Linie sektorale Finanzierungsaufgaben zu erfüllen, z.B. beim Wohnungsbau, bei der Strukturverbesserung in ländlichen Gebieten, bei der Finanzierung von Erschließungs- und Entwicklungsaufgaben, bei der Industriefinanzierung, bei der Förderung der mittelständischen Wirtschaft, bei der Exportfinanzierung durch Kreditinstitute sowie bei der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Zu den Kreditinstituten mit Sonderaufgaben zählen insbesondere die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA), die Deutsche Industriebank AG (IKB), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landwirtschaftliche Rentenbank.
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