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Law of one Price
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Gesetz des Einheitspreises; 1. Begriff: Bewertungsprinzip, demzufolge identische Güter denselben Preis haben müssen.
2. Finanzmärkte: Finanzkontrakte, die während ihrer Laufzeit dieselbe Pay-off-Struktur aufweisen, müssen zu jedem Zeitpunkt einen identischen Preis aufweisen. Ist dies nicht der Fall, können Arbitragegewinne (Arbitrage) erzielt werden.
3. Bewertungsprinzip: Prinzip zur Bewertung strukturierter Anleihen und Produkte bzw. derivativer Termininstrumente (Termingeschäfte). Bei der Bewertung von Optionen und Optionsscheinen wendet man beispielsweise die Put-Call-Parität an, die besagt, dass eine Beziehung zwischen europäischen Calls und Puts auf das gleiche Basisobjekt mit gleicher Laufzeit und gleichem Strike hergestellt werden kann.
Vgl. auch Duplizierungsprinzip.
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