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Revision von Leihe vom 12.11.2018 - 18:46

Leihe

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    Vertrag, durch den eine Person (der Verleiher) - anders als bei der entgeltlichen Miete (vgl. § 535 BGB) - eine Sache einer anderen Person (dem Entleiher) unentgeltlich zum vorübergehenden Gebrauch überlässt (§ 598 BGB).

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