Liegenschaftsbuch
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Eigentümern (Eigentum) in Karteiform angelegtes Grundstücks-Verzeichnis, das bei den Katasterämtern (Kreisbehörde) geführt wird (Liegenschaftskataster). Alle Flurstücke, die im Grundbuch in einem Grundbuchblatt verzeichnet sind, werden im Bestandsblatt des Liegenschaftskatasters ausgewiesen. Neben dem Namen des oder der Eigentümer werden die Liegenschaftsbuchnummer, die einzelnen Flurstücke und ihre Größe sowie die Grundbuchbezeichnung angeführt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erbbaugrundbuch
Faustpfandrecht
Formvorschriften
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Sachen
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers
Vertrag zu Lasten Dritter
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
wesentliche Bestandteile
öffentliche Beglaubigung
eingehend
Liegenschaftsbuch
ausgehend