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Loss Given Default
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LGD, Verlust(quote) bei Ausfall einer Forderung; unter 100 Prozent der ausstehenden Forderung kann der Verlust bei Ausfall insbes. infolge werthaltiger Kreditsicherheiten liegen. Der Loss Given Default ist einer der Parameter des fortgeschrittenen Ansatzes zur Bestimmung der Risikogewichte im IRB-(Internal Ratings Based-Approach) Ansatz, der seit dem 1. Januar 2014 in der CRR (Capital Requirements Regulation) geregelt ist (Art. 162 Abs. 1 CRR).
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