Direkt zum Inhalt

Loss Given Default

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    LGD, Verlust(quote) bei Ausfall einer Forderung; unter 100 Prozent der ausstehenden Forderung kann der Verlust bei Ausfall insbes. infolge werthaltiger Kreditsicherheiten liegen. Der Loss Given Default ist einer der Parameter des fortgeschrittenen Ansatzes zur Bestimmung der Risikogewichte im IRB-(Internal Ratings Based-Approach) Ansatz, der seit dem 1. Januar 2014 in der CRR (Capital Requirements Regulation) geregelt ist (Art. 162 Abs. 1 CRR).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com