Zitierfähige Version
neutraler Ertrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Erträge, die keine Erlöse sind.
2. Merkmal: Zu den neutralen Erträgen zählen insbesondere alle nicht unmittelbar durch den betrieblichen Leistungsprozess der Periode verursachten Erträge sowie Erträge mit einmaligem Charakter. Die neutralen Erträge können in betriebsfremde Erträge (z.B. Kursgewinne bei Wertpapieren), periodenfremde Erträge (z.B. Steuerrückzahlungen) und außerordentliche Erträge (z.B. Buchgewinne aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Bank) unterteilt werden.
Vgl. auch neutraler Aufwand.
Gegensatz: Zweckertrag.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon