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Operationelles Risiko
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1. Begriff: Risiko, im Zusammenhang mit Personal, Kunden oder Dritten, EDV-Systemen, Projekten, internen Verfahren oder Prozessen unerwartete Verluste zu erleiden. Beispiele sind Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs, unzureichend gemanagte oder definierte Geschäftsabläufe oder Versagen der Kontrollmechanismen. Operationelle Risiken sind schwer zu quantifizieren und werden oft durch Einschätzungen des Managements oder die Auswertung historischer Ereignisse erfasst. Operationelle Risiken sollen durch eine möglichst umfassende Erfassung und Auswertung von operationellen Verlusten bzw. Gewinnen (Schadenfalldatenbank), ein gutes internes Kontrollwesen und durch erprobte Notfallpläne geringgehalten werden. Im Rahmen des Managements operationeller Risiken sind „low frequency high impact”-Ereignisse (seltenes Auftreten, aber hohes Verlustpotenzial) im Vergleich zu „high frequency low impact”-Ereignissen (häufiges Auftreten, aber geringes Verlustpotenzial) von vorrangiger Bedeutung. Erstere können zu erheblichen, z.T. existenziellen Gefährdungen eines Bankbetriebs führen, die unter anderem aus der wachsenden Komplexität und den steigenden Volumina im Bankgeschäft resultieren.
2. Anforderungen: Operationelle Risiken zählen neben dem Kredit- und Marktrisiko zu den Risiken, die Kreditinstitute mit Eigenmitteln unterlegen müssen, und werden seit dem 1. Januar 2014 in der CRR (Capital Requirements Regulation) (Artikel 312 ff.) geregelt. Als Methoden sind der Basisindikatoransatz (Artikel 315 ff. CRR), der Standardansatz (Artikel 317 ff. CRR) und fortgeschrittene Messansätze (Artikel 321 ff. CRR) zulässig.
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