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Partly Paid Bond
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Deferred Purchase Bond, Teilzahlungsanleihe; 1. Begriff: Anleihe (Schuldverschreibung), bei der der Anleger im Zeitpunkt der Emission gegen einen Interimsschein nur 10–30 Prozent des Emissionspreises bezahlt und damit das Anrecht (eine Art Option) erwirbt, nach einem bestimmten Zeitraum (drei bis sechs Monate) durch Zahlung eines festgelegten Restbetrages die Wertpapiere zu beziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Anleihe durch eine Sammelurkunde, die bei einer Clearingstelle (Euroclear oder Clearstream) hinterlegt wird, repräsentiert. Wird der zweite Teilbetrag vom Anleger nicht eingezahlt, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der ersten Rate, nicht aber der Zinsanspruch hierauf. Partly Paid Bonds wurden vornehmlich an den britischen, australischen und US-amerikanischen Kapitalmärkten sowie am Euromarkt emittiert. Große Anleihen können so schonend am Markt untergebracht werden.
2. Hebeleffekt: Der Anleger erzielt Kursgewinne auf die am Sekundärmarkt gehandelten Zwischenscheine, wenn das Zinsniveau sinkt (Hebelwirkung, Leverage-Effekt, da der Interimsschein im Kurs ansteigende Anleihen repräsentiert); umgekehrt besteht bei steigendem Marktzins das Risiko stark fallender Interimsscheine, wobei die Hebelwirkung umso größer ist, je kleiner die Anzahlungsrate ausfällt. Auch können für den Anleger Währungsgewinne bzw. -verluste anfallen.
3. Prämie: Die Vorteilhaftigkeit für den Emittenten liegt in der Prämie, die die Anleger für die anfängliche Kursgewinnchance zu zahlen bereit sind. Diese wird dann am größten sein, wenn der Markt eine Senkung des Zinsniveaus erwartet, in diesem Falle wäre aber auch für den Schuldner ein Hinausschieben des Emissionszeitpunktes erwägenswert.
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