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Revision von Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) vom 08.11.2018 - 18:38

Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

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    1. Begriff: Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung oder laufenden Betriebsrenten im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers.

    2. Merkmale: Insolvenzgesichert sind betriebliche Altersversorgungsansprüche, die im Wege einer Direktzusage, einer Unterstützungskasse, eines Pensionsfonds oder unter bestimmten Bedingungen auch einer Direktversicherung zugesagt worden sind. Reine Beitragszusagen nach dem Sozialpartnermodell sind von der Insolvenzsicherung ausgenommen. Zur Finanzierung der Insolvenzsicherung sind Arbeitgeber, die sich dieser Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung bedienen, zur Zahlung von Beiträgen an den PSVaG verpflichtet. Der PSVaG überträgt die Abwicklung der im Fall der Insolvenz vom Arbeitgeber übernommenen Versorgungsverpflichtungen einem Konsortium der Lebensversicherungswirtschaft.

     

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