Direktversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Lebensversicherung eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird.
2. Merkmal: Versicherte Person ist der Arbeitnehmer, zum Bezug der Leistung des Versicherers ganz oder teilweise berechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Das Bezugsrecht bewirkt, dass der Versicherer im Versorgungsfall die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene auszahlt.
3. Steuerrecht:
a) Arbeitgeber: Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Direktversicherung sind als Betriebsausgaben abzuziehen.
b) Arbeitnehmer: Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 63 EStG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Altersvorsorge-Sondervermögen
Beitragszusage mit Mindestleistung
Deferred Compensation
Defined Benefit Plan
Defined Contribution Plan
Direktversicherung
Direktzusage
EbAV-Richtlinie
Entgeltumwandlung
Kapitaldeckungsverfahren
Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Pensionsfonds
Pensionskasse
Sozialpartnermodell
Umlageverfahren
Unterstützungskasse
Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften
betriebliche Altersversorgung
gesetzliche Rentenversicherung
wertpapiergebundene Versorgungszusage
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