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Poison Pill
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Form der Abwehrmaßnahme gegen eine feindliche Übernahme; umfasst Regelungen, die im Falle eines Unternehmenskaufes (Mergers & Acquisitions) beim Target in Kraft treten und die Rentabilität der Akquisition erheblich schmälern können. Poison Pills können z.B. Mehrfachstimmrechte, Stimmrechtsbeschränkungen oder Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss sein. Eine besonders in den USA verbreitete Variante sind Optionen, die es den Aktionären der Zielgesellschaft ermöglichen, bei einem Übernahmeversuch junge Aktien weit unter Marktpreis zu erwerben. In Deutschland kommt vor allem eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines genehmigten Kapitals zum Zwecke der Ausgabe neuer Aktien in Betracht. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Maßnahme gemäß § 33 I u. II WpÜG der Mitwirkung der Hauptversammlung des Target in Form eines Vorratsbeschlusses oder aber eines Beschlusses einer eigens zur Übernahmeabwehr einberufenen Hauptversammlung bedarf.
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