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Quid pro quo Agreement
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Absprache zwischen einer oder mehreren Konsortialbanken auf der einen Seite und einem oder mehreren institutionellen Investoren auf der anderen Seite, nach der die Bank im Rahmen einer Emission für eine sachlich nicht gerechtfertigte bevorrechtigte Zuteilung von Aktien oder sonstigen Wertpapieren durch exzessive Kommissionen bzw. Kommissionszuschläge oder andere Geschäfte, zumeist aus dem Bereich des Investment Banking, entlohnt wird. Ein Quid pro quo Agreement ist rechtswidrig.
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