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Revision von Rechtsbehelf vom 16.11.2018 - 15:59
Rechtsbehelf
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meist, aber nicht notwendig förmliches Mittel einer Person, um eine hoheitliche Entscheidung von einer übergeordneten Stelle oder einem Gericht überprüfen zu lassen (Bsp. steuerliche Rechtsbehelfsverfahren).
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