Revisionsaufgaben
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Die klassische Aufgabe der Internen Revision ist die Prüfung unternehmerischer Abläufe. Hierbei ist insbesondere die Prüfung des Rechnungswesens (Finanz- und Rechnungswesenprüfung) von zentraler Bedeutung. Die Zielsetzung dieses Teilbereiches besteht in der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit sowie der Zuverlässigkeit des Finanz- und Rechnungswesens. Derweil verläuft die Entwicklung in Richtung eines umfassenderen Soll-Ist-Vergleichs, der als Soll auch die Gemeinsamkeit der inner- und überbetrieblichen Richtlinien sowie Vorschriften, die Zweckmäßigkeit der Strukturen, der Arbeitsabläufe, der Ziel- und Mittelentscheidungen und der angewandten Methoden in allen betrieblichen Bereichen mit Ausnahme der Unternehmensführung umfasst. Die über den klassischen Aufgabenteil hinausgehenden Aktivitäten, zu denen insbesondere die auf andere Unternehmensbereiche ausgeweiteten Verfahrensprüfungen – hiervon ausgenommen ist der Bereich der Unternehmensführung – zu zählen sind, werden als Struktur- und Prozessprüfung bezeichnet. Demgegenüber werden die Prüfungsobjekte mit der Führungskräfteprüfung um die Unternehmensführung erweitert. Hierbei werden sowohl die Führungsinstitution als auch der Führungsvorgang einer Prüfung unterzogen. So können u.a. die Einhaltung spezieller Entscheidungsabläufe oder die Besetzung von Führungspositionen Gegenstand der Prüfung sein. Als Gemeinsamkeit von Struktur- und Prozessprüfung sowie Führungskräfteprüfung ist die Fokussierung auf die Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Arbeitsabläufe anzusehen. Diese trägt dazu bei, konstruktive Empfehlungen ableiten zu können und Verfahrensverbesserungen zu ermöglichen.