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Revisionsplanung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Revisionsplanung umfasst die sachliche, zeitliche und personelle Planung der Revisionsarbeit (Revision). Das Ziel einer planvollen Revisionsarbeit ist es, alle Systeme und Abläufe systematisch und in fest vorgegebenen Intervallen, die von Objekt zu Objekt verschieden lang sein können, zu prüfen und bei Sicherung einer hinreichenden Urteilsqualität eine kostengünstige Prüfungsdurchführung zu gewährleisten. Planungsinstrumente sind das Revisionsprogramm und der Revisionsplan. Im Revisionsprogramm, das die Revisionsleitung aufstellt, werden für einen längeren Zeitraum die Revisionsobjekte festgelegt. Schwieriger zu planen sind Revisionen, die plötzlich und fallweise anstehen. Hierunter fallen Delikt- und Sonderrevisionen. Aus dem Revisionsprogramm werden Revisionspläne für alle Revisionsaufträge entwickelt, sodass für jedes im Revisionsprogramm beschriebene Revisionsobjekt eine detaillierte sach-, zeit- und personenbezogene Vorgabe vorliegt.

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    Mindmap "Revisionsplanung"

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