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Revision von Rollover vom 08.11.2018 - 19:39
Rollover
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Devisenhandel: Verlängerung eines fällig werdenden Geschäftes durch Abschluss eines Swapgeschäftes, dessen Kassaseite der Glattstellung des fällig werdenden Abschlusses dient und dessen Terminseite die Position wieder aufbaut.
2. Einlagen-/Kreditgeschäft: Verlängerung einer fälligen Einlage bzw. Termin der Neufestsetzung des Zinssatzes bei einem Roll-over-Kredit.
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