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Revision von Saldo vom 02.11.2018 - 15:30

Saldo

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    1. Ergebnis der Verrechnung („Saldierung”) sich gegenüberstehender Ansprüche (in Geld). Besteht eine diesbezügliche Vereinbarung der Beteiligten, wie zwischen einem Kreditinstitut und dem Kunden beim Bankkontokorrent, so bewirkt die Saldierung das Erlöschen der bis dahin bestehenden zwei Schuldverhältnisse; an ihre Stelle tritt eine einzige Forderung in Höhe des sich für die eine oder andere Seite ergebenden Überschusses (Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten) oder ein Betrag von Null.

    2. Bei der Zahlungsbilanz sollen die Saldi der einzelnen Teilbilanzen (z.B. Handelsbilanz) möglichst ausgeglichen sein (Zahlungsbilanzausgleich).

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