Zitierfähige Version
Scalping
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ermunterung von Anlegern zum Kauf bestimmter Wertpapiere, mit denen sich eine sich als Börsenexperte gerierende Person zuvor selbst eingedeckt hat, um diese anschließend wieder gewinnbringend zu veräußern. Ob ein solcher Erwerb von Wertpapieren i.S.d. §§ 14 Marktmissbrauchsverordnung (MAR, VO [EU] Nr. 596/2014 v. 14.4.2014, zuletzt geändert durch VO [EU] Nr. 2016/1033, ABl. L 175, 1) i.V.m. § 119 WpHG als verbotenes Insidergeschäft (Insider) strafbar ist, ist umstritten. Eine Strafbarkeit kann sich auch aus § 49 BörsG ergeben, wonach Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe jeder natürlichen Person droht, die "entgegen § 26 I BörsG andere zu Börsenspekulationsgeschäften oder zu einer Beteiligung an einem solchen Geschäft verleitet".
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon