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Revision von Schuldbuchforderung vom 14.11.2018 - 11:55

Schuldbuchforderung

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    Eine Schuldbuchforderung ist eine nicht in einer Urkunde verbriefte Forderung aus einem dem Bund gewährten Darlehen, die im Schuldbuch eingetragen wird.

    Schuldverschreibungen des Bundes und seiner Sondervermögen werden wegen der damit für den Emittenten verbundenen Vorteile nur noch als stückelose Anleihen (Wertrechtsanleihen) ausgegeben (Wertrechte). So spart der Emittent insbesondere die Kosten für den Druck von Wertpapieren. Zudem fallen keine Verwaltungskosten für das Trennen, Bündeln, Sortieren und Kontrollieren der Zinsscheine an. Bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH ist allerdings nur noch die Verwaltung von Bundeswertpapieren möglich.

    Vgl. auch Schuldbuchkonto.

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