Schuldbuchkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Schuldbuchkonto wird bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH zur Erfassung der Rechte des jeweiligen Gläubigers von Schuldbuchforderungen gegen den Bund sowie dessen Sondervermögen geführt (Einzelschuldbuch). Aufgrund der Einstellung des Privatkundengeschäfts zum 1. Januar 2013 können Schuldbuchkonten seither nur noch durch Übertragung von Bundeswertpapieren (Bundesschatzbriefe, bis zum 21. August 2012 emittierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Anleihen) eröffnet werden.
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