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Revision von Sicherungsabrede vom 12.11.2018 - 19:06
Sicherungsabrede
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zweckerklärung insbesondere bei Sicherungsgrundschuld; Vereinbarung (Vertrag) zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, die regelmäßig eine Verbindung von Forderung und Sicherheit (Kreditsicherheiten) herstellt (Sicherungsvertrag).
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