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Sonderziehungsrecht (SZR)
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Special Drawing Right (SDR); 1. Begriff: im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) 1969 beschlossenes und 1970 erstmals verwendetes, künstliches internationales Zahlungsmittel im Verkehr zwischen den Zentralbanken, das zunächst in Gold definiert war (1 SZR = 0,888671 Gramm Feingold). Ursprüngliches Ziel war die Schaffung eines Liquiditätsinstruments, mit dem der IWF die Liquiditätsversorgung der Weltwirtschaft durch Zuteilung an die Zentralbanken dem tatsächlichen Bedarf an internationalen Zahlungsmitteln anpassen kann (internationale Liquidität). SZR sollen die bestehenden Währungsreserven ergänzen.
2. Funktion: SZR stellen einen Anspruch gegenüber der Gesamtheit der Zeichnerstaaten auf Überlassung konvertierbarer Währung dar. Jedes SZR-besitzende Land kann diese bei anderen Ländern gegen konvertierbare Währung tauschen. Damit dieses Land die SZR in Anspruch nehmen kann, muss der IWF ein Überschussland bestimmen, das die SZR annimmt und Devisen abgibt (Designierung). SZR können ohne Auflagen zur Finanzierung von Defiziten in der Zahlungsbilanz verwendet werden. Darüber hinaus wurden die Verwendungsmöglichkeiten der SZR durch verschiedene Übereinkommen beträchtlich erweitert. So können SZR z.B. als Zahlungsmittel zwischen Zentralbanken verwendet werden. Die Rechnungseinheit SZR wird vom Internationalen Währungsfonds im Rahmen seiner Geschäfte als Buchführungseinheit und für alle Umrechnungen in nationale Währungen verwendet.
3. Struktur: Bis 1974 hatte ein SZR den Goldwert eines US-Dollars. Die Bestimmung des Wechselkurses eines SZR in der Währung eines Mitgliedstaates des IWF erfolgt seit dem Ende des Bretton-Woods-Systems durch die sog. Standardkorb-Technik. Ein SZR entspricht der Summe einer festgelegten Anzahl von Währungsbeträgen. Die Gewichtung dieser Währungen orientiert sich an dem jeweiligen Anteil des Währungsgebietes am Weltexport von Gütern und Dienstleistungen sowie an dem Ausmaß, in dem die jeweilige Währung von anderen Ländern als Reservewährung gehalten wurde. Aktuell setzt sich der Währungskorb zusammen aus dem Euro, dem US-Dollar, dem japanischen Yen, dem Britischen Pfund und dem Chinesischen Renminbi. Die letztmalige Überprüfung des Währungskorbes fand im November 2015 statt und ist am 1.1.2016 in Kraft getreten. Erstmals wurde zu diesen Zeitpunkt der Chinesische Renminbi in den Währungskorb aufgenommen.
Weitere Informationen unter www.imf.org.
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