Reservewährung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nationale Währung oder Währungskorb (Sonderziehungsrecht), die/der von Zentralbanken anderer Länder zur Bildung von Währungsreserven herangezogen wird. Die Reservewährung kann aufgrund internationaler Abkommen die Funktion einer Leitwährung und auch aufgrund einer dominierenden wirtschaftlichen Stellung des betreffenden Staates die Funktion einer international anerkannten und gebräuchlichen Rechnungs- und Zahlungseinheit ausüben. Für das Reservewährungs-Land entstehen Auslandsverbindlichkeiten, wenn seine Währung Reservefunktion in anderen Ländern erfüllt; andererseits stellt die Reservewährung in diesen Staaten eine Auslandsforderung dar (Nettoauslandsposition).
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