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Revision von Sparkassenaufsicht vom 02.04.2020 - 14:05
Sparkassenaufsicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatliche Rechtsaufsicht ("Sonderaufsicht", § 52 KWG), die von Ministerien und anderen Behörden der Bundesländer (Sparkassenaufsichtsbehörden) über öffentlich-rechtliche Sparkassen wahrgenommen wird und neben der Wirtschaftsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der EZB (Bankenaufsicht) erfolgt (Anstaltsaufsicht).
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