Sparkassenaufsicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatliche Rechtsaufsicht ("Sonderaufsicht", § 52 KWG), die von Ministerien und anderen Behörden der Bundesländer (Sparkassenaufsichtsbehörden) über öffentlich-rechtliche Sparkassen wahrgenommen wird und neben der Wirtschaftsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der EZB (Bankenaufsicht) erfolgt (Anstaltsaufsicht).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bargeld
Datenschutz
Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)
Europäische Union (EU)
Europäische Zentralbank (EZB)
Geld
Geldzeichen
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Mortgage Backed Securities
Münzregal
Preisangabenverordnung (PAngV)
RTGS
Sondervermögen
Sparkassen
Wechselkursmechanismus II
Wechselkursstabilität
Wertsicherungsklauseln
Währung
Zentralbank
gesetzliche Zahlungsmittel
eingehend
Sparkassenaufsicht
ausgehend