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Stillhalter
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Verkäufer einer Option, der im Fall der Ausübung der Option durch den Verkäufer die Pflicht hat, den Basiswert (z.B. Aktien, Edelmetalle, Devisen) gegen Erhalt des vereinbarten Basispreises zu liefern (Stillhalter in Kaufoptionen, Short Call) oder zu übernehmen (Stillhalter in Verkaufsoptionen, Short Put) bzw. den vereinbarten Barausgleich (Cash Settlement) zu leisten. Zum Ausgleich für das übernommene Risiko erhält der Stillhalter vom Käufer eine Prämie, den Optionspreis.
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