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Revision von Subvention vom 12.11.2018 - 12:20

Subvention

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    Finanzhilfen öffentlicher Haushalte an Unternehmen, hauptsächlich in Gestalt von Transferzahlungen, geldwerten Leistungen, Einnahmeverzichten (durch steuerliche Vergünstigungen), Abnahmegarantien oder Bürgschaften, die an den Einsatz von Produktionsfaktoren, die laufende Produktionstätigkeit, deren Ergebnisse oder den Verkauf von Erzeugnissen anknüpfen und das Ziel haben, Produktionsprozesse aufrechtzuerhalten, Produktivitätsfortschritte, Unternehmenswachstum oder Strukturwandel zu fördern, Preise niedrig zu halten oder Einkommen zu erhöhen. Die Abgrenzung von Subventionen gegenüber anderen Transferzahlungen des Staates ist in der Realität nicht eindeutig. Der Subventionsbericht, den die Bundesregierung nach § 12 StWG alle zwei Jahre vorzulegen hat, erfasst auch Zahlungen von Wohngeld an private Haushalte und die gesamte staatliche Sparförderung als Subventionen. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden hingegen nur Geldzahlungen (Zuschüsse) einbezogen. Sie werden in der Entstehungsrechnung des Inlandsprodukts hinzugezählt, weil sie die Einkommen erhöhen. Subventionen werden auch als negative indirekte Steuern interpretiert.

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