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unsichtbare Grundstücksbelastungen
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für die Grundstücksbeleihung wichtige und aus dem Grundbuch nicht erkennbare Einschränkungen bei der Nutzung und Verwertung von Grundstücken:
a) Einwirkungen der öffentlichen Hand, z.B. Denkmalschutz, Erschließungsbeiträge;
b) bei Teileigentum und Wohnungseigentum, z.B. Nutzungsbeschränkungen aufgrund des Aufteilungsplans oder durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, Grundsteuer-Zahlungsverpflichtungen wegen Rückständen von Mitbauherren oder Voreigentümern;
c) rechtliche Einschränkungen, z.B. bestehende Mietvorauszahlungen und Mieterdarlehen, Mietereinbauten;
d) Baumängel und Altlasten, z.B. notwendige hohe Renovierungsaufwendungen aufgrund von Baumängeln oder früherer Verwendung schädlicher oder giftiger Stoffe.
Vgl. auch Grundstücksbelastungen.
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