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Revision von Unterbilanz vom 07.11.2018 - 12:05
Unterbilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die Situation eines Unternehmens, bei welcher der Bilanzausgleich durch aktivischen Ausweis eines Verlustes (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, § 268 III HGB) erfolgt.
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