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Revision von Verlust vom 07.11.2018 - 13:13
Verlust
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In der Kostenrechnung stellt der Verlust einen Überschuss der Kosten über die Leistungen dar. In der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bezeichnet der Verlust einen Überschuss der Aufwendungen über die Erträge und wird gemäß § 275 HGB als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
Gegensatz: Gewinn.
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