Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Versicherungssparen vom 07.11.2018 - 14:51

Versicherungssparen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sparen durch Einzahlungen in Versicherungsverträge zur Vorsorge für bestimmte Zwecke oder Lebenssituationen wie z.B. die Ausbildung, die Heirat, die Berufsunfähigkeit, den Renteneintritt oder den Todesfall versicherter Personen. Das Versicherungssparen erfolgt i.d.R. auf der Basis kapitalgedeckter Lebensversicherungen. Man unterscheidet dabei zwischen der klassischen Lebensversicherung mit garantierter Ablaufleistung und fondsgebundenen Lebensversicherungen. Während bei der klassischen Lebensversicherung die Ablaufleistung vom Versicherer garantiert wird und die Sparanteile überwiegend in sichere Geldanlagen investiert werden, erfolgt bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Anlage des Sparanteils in Investmentanteilen, Aktien, Rentenpapieren oder Immobilien. Dadurch bestehen zusätzliche Chancen des Wertzuwachses, aber auch spiegelbildliche Risiken von Wertverlusten. Daher eignet sich diese eher als Ergänzung einer vorhandenen Grundsicherung. Das Besparen einer Kapitallebensversicherung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren zum Zwecke der Altersvorsorge wird für Arbeitnehmer gemäß Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) staatlich gefördert. Vgl hierzu vermögenswirksames Sparen

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com