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Revision von Vertrag zu Lasten Dritter vom 12.11.2018 - 19:26
Vertrag zu Lasten Dritter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, der anderen Personen als dem Schuldner ohne deren Einverständnis Pflichten auferlegen will; mit der Vertragsfreiheit unvereinbar und daher regelmäßig rechtlich unwirksam.
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