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Vorratsbausparvertrag
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Bausparvertrag, der nicht für einen eigenen Finanzierungszweck des Abschließenden, sondern zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung durch einen Dritten abgeschlossen wird. Vorratsbausparverträge werden v.a. mit Banken zwecks späterer Aufteilung und Übertragung der Teilverträge an Kunden des Kreditinstituts abgeschlossen. Aus Sicht des Dritten handelt es sich um eine „wartezeitfreie” Finanzierung mit Bausparmitteln.
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