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Vorratsbausparvertrag

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bausparvertrag, der nicht für einen eigenen Finanzierungszweck der abschließenden Person, sondern zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung durch einen Dritten abgeschlossen wird. Vorratsbausparverträge werden v.a. mit Banken zwecks späterer Aufteilung und Übertragung der Teilverträge an deren Kunden abgeschlossen. Aus Sicht des Dritten liegt eine „wartezeitfreie” Finanzierung mit Bausparmitteln vor.

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