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Zentralbanksystem
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Aufbau und Gliederung der staatlichen (bzw. überstaatlichen, d.h. supranationalen) Institution, die zentrale Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens hat (Zentralbank). Ein Zentralbanksystem kann zentral oder dezentral (föderativ) aufgebaut sein. Beispiel eines zentralen (einstufigen) Aufbaus: Deutsche Reichsbank von 1876 bis 1945; eines dezentralen (zweistufigen) Aufbaus: föderative Struktur des Zentralbanksystems in der Bundesrepublik Deutschland von 1948 bis 1957 in Form von rechtlich selbständigen Landeszentralbanken in den Ländern und der Bank deutscher Länder (nach dem Vorbild des Federal Reserve System [FED] der USA), deren Grundkapital die Länder hielten. Das seit 1.1.1999 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion errichtete Europäische System der Zentralbanken (ESZB) stellt eine Kombination aus zentralen (Europäische Zentralbank [EZB]) und dezentralen (nationale Zentralbanken [NZB] der Mitgliedstaaten) Elementen dar.
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