Reichsbank
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zentralnotenbank (Zentralbank) des Deutschen Reiches von 1876 bis 1945 (Liquidation durch Gesetz 1961). Die Reichsbank entstand 1875 durch Umwandlung der Preußischen Bank und begann ihre Tätigkeit am 1.1.1876. Die Reichsbank war eine einstufige, öffentlich-rechtlich organisierte Zentralbank mit einem in handelbare Anteilscheine aufgeteilten Grundkapital.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bargeld
Datenschutz
Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)
Europäische Union (EU)
Europäische Zentralbank (EZB)
Geld
Geldzeichen
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Mortgage Backed Securities
Münzregal
Preisangabenverordnung (PAngV)
RTGS
Sondervermögen
Sparkassen
Wechselkursmechanismus II
Wechselkursstabilität
Wertsicherungsklauseln
Währung
Zentralbank
gesetzliche Zahlungsmittel
eingehend
Reichsbank
ausgehend