Zinsarbitrage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. das Auffinden und Ausnutzen von Zinsunterschieden; i.e.S. zumeist verwendet für Geldmarkttransaktionen, mit denen Zinsunterschiede an (z.B. regional) verschiedenen Geldhandelsplätzen ausgenutzt werden sollen. Ist der Zinsunterschied laufzeitbedingt, entspricht die Zinsarbitrage der Fristentransformation, womit auch das mit der Arbitragechance einhergehende (hier: Zinsänderungs-)Risiko deutlich wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Clearingpflicht
Fristentransformation
Geschäftswert
Holding
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Kreditrisiko
Liquiditätsmanagement
Portfoliomanagement
Private Banking
Risikovorsorge
Swapsatz
Sweet Equity
Transaction Banking
Value-at-Risk (VaR)
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wahrscheinlichkeit P(E)
Wechsel
Zinsergebnis
Zinsmarge
diskrete Verzinsung
eingehend
Zinsarbitrage
ausgehend
eingehend
Zinsarbitrage
ausgehend