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Swap

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Ein Swap (Tausch) ist eine besondere Form der Tauschvereinbarung: Kontrahiert wird der ein- oder mehrmalige Austausch von (zukünftigen) Cashflows, welche durch bestimmte Marktgrößen sowie die Einzelheiten der Vereinbarung bestimmt sind. Ein Forward kann als einfache Swap-Variante mit einem Zahlungszeitpunkt aufgefasst werden, wirkliche Swaps beziehen sich demgegenüber i.d.R. auf mehrere Zahlungszeitpunkte.

    2. Motive: Im Grundsatz basieren Swaps darauf, dass sie den Beteiligten aufgrund der Nutzung komperativer Kostenvorteile günstigere Chance-/Risiko-Positionen eröffnen als wenn sie die durch den Swap erzeugte Cashflow- bzw. Aktiv-Passiv-Struktur unmittelbar alleine herstellen würden. Beispiel: Ein deutsches Unternehmen beschafft Euro, ein chinesisches Yuan, obwohl beide eigentlich den jeweiligen Fremdwährungsbetrag benötigen. Diesen erhalten sie durch einen entsprechenden Swap vom anderen. Lohnend ist dies dann, wenn ein Zins-/Wechselkursvorteil gegenüber der direkten Kapitalnahme des deutschen Akteurs am Yuan- und des chinesischen Akteurs am Euro-Markt besteht. Insofern lassen sich Swaps zur Kostenreduzierung verwenden, zugleich erfolgt ein Hedging von Risiken. Überdies lassen sich mit Swaps Strategien der Arbitrage/Spekulation (auf bestimmte Marktpreisentwicklungen) verfolgen.

    3. Grundformen:
    a) Zins-Swaps (Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen auf einen nominellen Kapitalbetrag in einer Währung für einen festgelegten Zeitraum),
    b) Währungs-Swaps (Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen, einschließlich der damit verbundenen Zinszahlungen) und
    c) kombinierter Zins-/Währungs-Swap (Tausch fester und zinsvariabler Währungspositionen, Cross Currency Interest Rate Swap).
    Seit Abwicklung der ersten Swap-Transaktionen Anfang der 1980er-Jahre hat der Swap-Markt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eine starke Ausweitung erfahren. Ausgehend von den Grundmodellen wurden die Swap-Konstruktionen zunehmend variiert und verfeinert. So sind heute Swaps mit einem sich während der Laufzeit verringernden Kapitalbetrag (Amortizing Swaps) ebenso möglich wie Swaps mit einer Vorlaufzeit (Forward Swaps) oder Optionen auf Swaps (Swaption).

    4. Marktteilnehmer sind neben Institutionen der öffentlichen Hand und großen Nicht-Finanzunternehmen vor allem Finanzintermediäre. Kreditinstitute treten hierbei sowohl als Swap-Kontrahenten auf, die die Instrumente in ihrem Aktiv-Passiv-Management einsetzen, als auch als Mittlerinstitution, wobei sie als Arranger oder Intermediary agieren. Ein Arranger führt swapwillige Partner zusammen, ohne bei der eigentlichen Swap-Transaktion selbst ein Risiko zu übernehmen, während ein Intermediary als zwischengeschalteter Vertragspartner tätig wird und separate Verträge mit zwei oder mehr Swap-Parteien, die in keinem unmittelbaren Vertragsverhältnis zueinander stehen, abschließt. 

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    Mindmap "Swap"

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    Mindmap Swap Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/swap-61717 node61717 Swap node62894 Zinsswap node61717->node62894 node62457 Währung node61717->node62457 node58037 Forward Swap node61717->node58037 node61729 Swaption node61717->node61729 node57921 Finanzinstrumente Bilanzierung node57921->node61717 node55448 Adressenausfallrisiko node57921->node55448 node62831 Zinsänderungsrisiko node57921->node62831 node70517 beizulegender Zeitwert node57921->node70517 node60100 Niederstwertprinzip node57921->node60100 node61656 Straight Bond node62894->node61656 node57976 Floating Rate Note ... node62894->node57976 node55405 Abschreibungen und Wertberichtigungen ... node55405->node61717 node55404 Abschreibungen und Wertberichtigungen ... node55405->node55404 node55954 Bankbilanz node55405->node55954 node62609 Wertpapiere des Handelsbestands node55405->node62609 node55405->node60100 node58274 Geldwertstabilität node62457->node58274 node55755 Asset Swap node58037->node55755 node58034 Forward Rate node58034->node58037 node61729->node58037 node58396 gesetzliche Zahlungsmittel node58396->node62457 node62543 Wechselkursmechanismus II node62543->node62457 node59176 Kaufkraftparitätentheorie node59176->node62457 node58106 Fristentransformationsbeitrag node58106->node62894
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