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Pfandschein

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Pfandkredit: Dem Darlehensnehmer über das Pfand ausgestellte Bescheinigung; gegen Rückgabe des Pfandscheins und Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen wird das Pfand wieder ausgehändigt. Der Pfandschein ist ein Legitimationspapier.

    2. Lombardgeschäft: Dem Verpfänder ausgehändigter Pfandschein, in dem alle Zahlungen des Schuldners, Veränderungen des Pfands etc. vermerkt werden. Nach Erledigung des Geschäfts erfolgt die Rückgabe des quittierten Pfandscheins (Lombardkredit).

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