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Revision von Kapitalpuffer vom 10.03.2020 - 12:38
Kapitalpuffer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Kreditwesengesetz (KWG) werden die folgenden Kapitalpuffer unterschieden: Kapitalerhaltungspuffer (§ 10c KWG), antizyklischer Kapitalpuffer (§ 10d KWG), Kapitalpuffer für systemische Risiken (§ 10e KWG), Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute (§ 10f KWG), Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute (§ 10g KWG).
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