Zitierfähige Version
Gebührenprinzip
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Im Rahmen des Gebührenprinzips werden die einzelnen Preise als weiter zu belastende Kosten bzw. Auslagen für spezielle und einem Bankkunden exakt zuzuordnende Bankdienstleistungen deklariert. Man spricht in diesem Kontext von Gebühren, der Erstattung von Kosten oder dem Ersatz von Auslagen, weshalb die Erwerbsabsicht eines Kreditinstituts bei einer solchen Preisstellung scheinbar ausgeklammert wird.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon