Gebührenprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rahmen des Gebührenprinzips werden die einzelnen Preise als weiter zu belastende Kosten bzw. Auslagen für spezielle und einem Bankkunden exakt zuzuordnende Bankdienstleistungen deklariert. Man spricht in diesem Kontext von Gebühren, der Erstattung von Kosten oder dem Ersatz von Auslagen, weshalb die Erwerbsabsicht eines Kreditinstituts bei einer solchen Preisstellung scheinbar ausgeklammert wird.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Absatzwerbung
Bank
Bankdienstleistung
Bankmarketing
Beziehungsmanagement
Diskonfirmationsparadigma
Kundenloyalität
Kundensegmentierung
Marketingstrategien
Marketingziele
Omnikanalbank
Preis- und Konditionenpolitik
Privatkunden
Produkt- und Sortimentspolitik
Social Media
Vertriebsmanagement
Vertriebssteuerung
Werbestrategie
absatzpolitische Instrumente
gewerbliche Kunden
eingehend
Gebührenprinzip
ausgehend
eingehend
Gebührenprinzip
ausgehend