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Elektronische Signatur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Elektronische Unterschrift; elektronisch erzeugte Signatur eines Dokuments, die Informationen über den Absender (z.B. einer E-Mail) enthält. Die eigenhändige Unterschrift auf einem konventionellen Dokument dient der Authentifizierung. Bei elektronischen Dokumenten kann dies durch die elektronische Signatur erreicht werden. Die elektronische Signatur ist ein rechtlicher Begriff; dagegen ist die digitale Signatur ein technischer Begriff. Die juristische Grundlage für elektronische Signaturen bildet das Signaturgesetz (SigG). Dieses unterscheidet zwischen verschiedenen Formen von elektronischen Signaturen, die für unterschiedliche Anforderungen an die Signaturen stehen: allgemeine elektronische Signatur, fortgeschrittene elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur. An Letztere werden die höchsten Anforderungen hinsichtlich der Erstellung von Signaturschlüsseln zur Signaturerstellung und Signaturprüfschlüsseln sowie Zertifikaten gestellt.

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