Zitierfähige Version
Internalisierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Internalisierung von Handelsaufträgen bezeichnet im Kontext des Wertpapierhandels die Praxis von Finanzmarktintermediären (Broker-Dealer), Handelsaufträge von Kunden institutsintern, also gegen den eignen Bestand an Finanzinstrumenten, auszuführen („in-house matching“) und damit diese Handelsaufträge nicht an öffentlich zugängliche Marktplätze (regulierte Märkte oder multilaterale Handelsplattformen) zu leiten. Internalisierung kann neben der direkten Ausführung durch den adressierten Intermediär in eigenen Systemen auch über speziell dafür vorgesehene Handelssysteme von Marktplatzbetreibern stattfinden (zum Beispiel Xetra Best, Frankfurter Wertpapierbörse oder Equiduct, Börse Berlin).
2. Vor- und Nachteile: Internalisierung ermöglicht dem Kunden Vorteile gegenüber dem Handel an öffentlichen Marktplätzen vor allem durch Gebührennachlässe in den expliziten Transaktionskosten, aber auch durch mögliche verbesserte Ausführungspreise, also eine Reduktion der impliziten Transaktionskosten. Auch der jeweilige Finanzmarktintermediär profitiert, da er so Gebühren für Handel, Clearing und Abwicklung vermeidet, durch eine Vorselektion der Handelsaufträge Informationsvorteile erzielen kann und die Geld-Briefspanne für die internalisierten Aufträge realisiert. Neben den Vorteilen für Kunden und Intermediäre, sehen Regulierungsbehörden sowie Marktplatzbetreiber in der Internalisierung eine Gefahr durch den Abfluss der Liquidität von öffentlichen Marktplätzen, woraus erhöhte Intransparenz im allgemeinen Handelsgeschehen sowie möglichen Einschränkungen in der Effizienz des Preisfindungsprozesses resultieren können.
3. Entwicklung: Die Investment Services Directive (ISD) von 1993 überließ es den europäischen Mitgliedstaaten selbst, ob Wertpapierhandel außerhalb der nationalen regulierten Handelsplattformen und somit auch Internalisierung zugelassen ist. Dies führte dazu, dass in einigen europäischen Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Spanien aufgrund bestehender Gesetze (sog. „concentration rule“) Internalisierung verboten, während in anderen Mitgliedstaaten, wie beispielsweise in UK oder auch in der Deutschland, diese Praxis zugelassen war. Seit Anwendbarkeit der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) im Jahr 2007 wird Internalisierung nun jedoch europaweit regulatorisch ermöglicht. Die europaweite Harmonisierung der MiFID sieht vor, dass Wertpapierdienstleister, welche auf organisierter und systematischer Basis regelmäßig Handel für eigene Rechnung durch Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines geregelten Marktes oder eines MTF betreiben, der neu geschaffenen Handelskategorie der systematischen Internalisierer zugeordnet werden (MiFID Art. 4 Abs. 1 Nr. 7). Um die oben genannten möglichen negativen Effekte auf die Marktqualität abzuschwächen bzw. diese zu vermeiden, werden systematische Internalisierer zur Gewährleistung von (Vor-) Handelstransparenz (MiFID Art.27) durch kontinuierliche Quotierung von Ausführungspreisen verpflichtet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon