Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aufnahmemitgliedstaat i.S. der CRR vom 14.02.2018 - 15:04
Aufnahmemitgliedstaat i.S. der CRR
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Derjenige Mitgliedsstaat, in dem ein Kreditinstitut i.S. der CRR oder eine Wertpapierfirma i.S. der CRR eine Zweigstelle hat oder Dienstleistungen erbringt (Art. 4 I Nr. 44 CRR).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon