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Aufnahmemitgliedstaat i.S. der CRR

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    Derjenige Mitgliedsstaat, in dem ein Kreditinstitut i.S. der CRR oder eine Wertpapierfirma i.S. der CRR eine Zweigstelle hat oder Dienstleistungen erbringt (Art. 4 I Nr. 44 CRR).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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